In vielen Gegenden der Welt herrschen kriegerische Auseinandersetzungen und Menschenrechtsverletzungen. Exemplarisch sind Iran, Syrien, Ukraine, Kongo und jetzt auch wieder Sudan zu nennen. Die juristische Aufarbeitung dieser Geschehnisse gestaltet sich schwierig. Gerichte vor Ort sind oftmals dysfunktional oder überfordert, und auch internationale Gerichte wie der IStGH in Den Haag können die juristische Aufarbeitung nur ausschnittweise betreiben. Vor diesem Hintergrund liegt es auch an anderen Staaten, unter Anwendung des Weltrechtsprinzips ihren Teil zur Aufarbeitung von Völkerrechtsverbrechen wie Genozid beizutragen. Deutschland nimmt sich dieser Aufgabe in besonderem Maße an und erfährt dafür im Ausland viel Zuspruch. Völkerstrafrecht wird vor deutschen Gerichten angewendet, diskutiert und weiterentwickelt. Entsprechend können und müssen auch wir, als Anwaltschaft, uns mit völkerstrafrechtlichen Fragen befassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.10.17 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-21 |
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