Durch den ständigen wirtschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und Frankreich kommt es regelmäßig zu Konstellationen, in welchen ein Schuldner mit Sitz und/ oder Vermögen in Frankreich nicht an seinen Gläubiger leistet, obwohl dieser in Deutschland einen Titel gegen den Schuldner erlangt hat.
Viele Gläubiger zögern dann, den Titel im Ausland zu vollstrecken. Eine Vollstreckung in Frankreich ist aber nicht viel schwieriger als in Deutschland. Zudem stehen den französischen Gerichtsvollziehern eine ganze Reihe von Vollstreckungsmaßnahmen sowie Möglichkeiten der Ermittlung der Adresse und des Vermögens des Schuldners zur Verfügung.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.10.24 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-09-17 |
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