Ein großer Teil der Fälle, die vor dänischen Gerichten verhandelt werden, sind Vollstreckungsfälle. Im Jahr 2022 wurden 265.753 Vollstreckungsfälle vor den dänischen Vollstreckungsgerichten „fogedretten“, die den Bezirksgerichten „byretten“ zugeordnet sind, abgeschlossen. Hierzu gehören auch Fälle, in denen ausländische Urteile vor dänischen Gerichten vollstreckt werden. Im Vergleich dazu wurden vor den dänischen Bezirksgerichten insgesamt 786.230 Verfahren abgeschlossen, einschließlich Strafsachen, Nachlasssachen, Zivilsachen und Vollstreckungssachen. Dies bedeutet im Ergebnis, dass etwa jedes dritte Verfahren, das vor den dänischen Bezirksgerichten abgeschlossen wird, ein Vollstreckungs- bzw. Gerichtsvollzieherfall ist, der (allein) die Vollstreckung zum Gegenstand hat. Hierdurch wird deutlich, dass die Vollstreckung von Forderungen mit Hilfe des Vollstreckungsgerichts in Dänemark ein wichtiges Thema ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.10.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-21 |
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