„Mit 90 Tagessätzen ist man noch nicht vorbestraft“ – dieser Satz gehört im Jahr 2026 zu den gefährlichsten Relikten anwaltlicher Beratungspraxis. Was strafrechtlich für das einfache Führungszeugnis nach wie vor zutreffen mag, hat sich migrationsrechtlich zu einer fatalen Falle für Mandantschaft und Anwaltschaft gleichermaßen entwickelt. Wer heute als Verteidiger die strafprozessuale Erledigung eines Verfahrens isoliert von den aufenthalts- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgewirkungen betrachtet, agiert nicht nur kurzsichtig, sondern riskiert einen klassischen anwaltlichen Kunstfehler.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-06-17 |
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