Im Prozess um den ermordeten Polizeipräsidenten von Kassel, Walter Lübcke, hat sich Ende Juli das Anwaltsteam des Angeklagten überworfen. Der Pflichtverteidiger wurde wegen des zerrütteten Vertrauensverhältnisses zwischen ihm und seinem Mandanten und nach Antrag des zweiten Verteidigers entpflichtet. Die FAZ (vom 28. Juli 2020) titelte kurz darauf „Das große Zerwürfnis“ und thematisierte den Streit der Anwälte recht prominent auf Seite 4 im Politikteil. Jeder erkennt hier wohl schnell, dass das eine beachtliche Krise für Anwalt und Mandant ist.
Nun ist so ein Fall die große Ausnahme und nicht jeder etwas stärkere Windhauch in der Bearbeitung eines Mandats ist eine Krise. Sicher hat es schon jeder Anwalt erlebt, dass sich Dinge anders entwickeln als gedacht. Ist das nicht sogar systemimmanent? Schließlich sind Richter unabhängig und urteilen unvorhersehbar, Mandanten erinnern sich nicht immer richtig (ob bewusst oder unbewusst), eine Klage wird zurückgenommen, weil der Kläger es sich anders überlegt hat. Dies alles gehört zum anwaltlichen Alltag.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-14 |
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