Im klassischen Instanzenzug geführte Streitigkeiten aus dem Bau- und Architektenrecht ziehen sich im Regelfall über viele Jahre hin. Dies auch deshalb, da die Baukammern beim Landgericht Berlin mit vielen Proberichtern besetzt sind, was zunächst eine gewisse Anlaufzeit zur Einarbeitung in die Materie erfordert. Hinzu kommen häufig wiederkehrende Richterwechsel, bedingt durch die für Bauprozesse zu kurze Erprobungszeit. So muss das Interesse beider Parteien darauf gerichtet sein, die Streitigkeit in einem gestrafften Verfahren bei voller fachlicher Kompetenz des erkennenden Spruchkörpers innerhalb kürzester Zeit einer Klärung zuzuführen. Denn der Kläger möchte seine Forderung in kurzer Zeit durchsetzen, während der Beklagte für den Fall einer Einstandspflicht nicht mit weitergehenden Zinsfolgen belastet werden will. Da nämlich häufig eine Entgeltforderung des Auftragnehmers in Streit steht, können die Zinsfolgen, nämlich eine Verzinsung des dem Auftragnehmer zugesprochenen Betrages mit neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, ein böses Erwachen für den Auftraggeber auslösen. Diese – bisher noch weitgehend unbekannte – Möglichkeit bietet seit 2025 der beim 21. Zivilsenat des Kammergerichtes angesiedelte Commercial Court Berlin.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2026.05.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-04-15 |
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