Die Justiz in Österreich blickt auf eine lange und erfolgreiche Tradition im Einsatz elektronischer und nun digitaler Lösungen zurück. So kommunizieren schon seit 1990 Anwält:innen und Gerichte über den sogenannten elektronischen Rechtsverkehr (ERV). In einer Tradition der kontinuierlichen Weiterentwicklung setzt die Justiz nun mit der Einführung einer digitalen Akten- und Verfahrensführung an den Gerichten und Staatsanwaltschaften neue Maßstäbe für modernes Arbeiten. Unter dem Titel „Justiz 3.0“ wurden mit Stand August 2022 im Bereich streitiger Zivilverfahren, Strafverfahren sowie Justizverwaltungssachen bereits an 120 Dienststellen (darunter alle österreichischen Staatsanwaltschaften) die dafür erforderlichen Systeme eingeführt bzw. die Arbeitsabläufe für mittlerweile über 3.200 Anwender:innen angepasst.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.12.23 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-19 |
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