Es gibt Mandate, bei denen der Rechtsanwalt die Rollen tauscht: vom Vertreter zum Vertretenen, vom Berater zum Betroffenen. Was passiert also, wenn der Anwalt nach einem Verkehrsunfall seinen eigenen Schaden reguliert – und anschließend von der gegnerischen Versicherung die eigenen Gebühren ersetzt verlangt? Lange galt das als Tabu, als juristische Selbstbedienung, allenfalls als berufsbedingte Kostenfrage mit einem Augenzwinkern.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2026.01.19 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-05 |
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