Die rechtliche Vertretung von Geschädigten in der Verkehrsunfallregulierung gehört zu den Kernaufgaben einer Verkehrsanwaltskanzlei. Die gleichzeitige Vertretung von Halter, Fahrer und Beifahrer gegenüber der Krafthaftpflichtversicherung des Unfallverursachers wirft jedoch die Frage nach einer möglichen Interessenkollision auf. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob und unter welchen Umständen eine solche Mandatsübernahme berufsrechtlich, strafrechtlich oder gebührenrechtlich problematisch sein könnte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2025.07.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-07-03 |
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