Was in der letzten Ausgabe dieser Zeitschrift nur angekündigt werden konnte – die erste Phase der Wiederinbetriebnahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) war damals gerade gestartet –, ist nun vollzogen: Seit dem 3.9.2018 können Anwältinnen und Anwälte wieder über das beA am elektronischen Rechtsverkehr (ERV) mit der Justiz teilnehmen, aber auch untereinander kommunizieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.10.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-20 |
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