„Selbstmord ist doch jetzt verboten.“ Das ist falsch. Aber es ist eine Botschaft, die bei einem interessierten Bürger durch den neuen § 217 StGB angekommen ist. Erschreckenderweise sind Aussagen von Ärzten und auch von Juristen mitunter gar nicht weit von dieser Fakenews entfernt. Ein subjektiv positiv empfundener Trend zu mehr Selbstbestimmung im medizinischen Bereich durch die Regelung der Patientenverfügung im BGB wurde zumindest gebremst. Rechtspolitisch ist das äußerst problematisch.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.05.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-18 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.