Wer Vorschläge zur Reform des nachehelichen Unterhalts macht, muss sich ein dickes Fell zulegen. Kaum eine Fragestellung des Familienrechts mobilisiert so viele Emotionen wie das nacheheliche Unterhaltsrecht. Schadlos könnte man einer solchen Diskussion nur entgehen, wenn man dem Unterhaltsberechtigten eine Erhöhung und Ausweitung seines Unterhaltsanspruchs und dem Unterhaltspflichtigen eine kongruente Erhöhung seiner Einkünfte, also kurz: die Quadratur des Kreises, verspricht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.07.21 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-21 |
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