Es stellt eine unzulässige Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar, wenn einem in der EU zugelassenen Rechtsanwalt der Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat mit der Begründung verwehrt wird, dass er nicht Mitglied der dortigen Rechtsanwaltskammer sei.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.06.27 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-19 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.