Es geht um ein Räumungsverfahren. Das Gericht schickt im Oktober 2023 mittels elektronischer Post die Ladung für den 4.1.2024. Es wird Verlegung beantragt und Gestattung einer Videokonferenz gemäß § 128a ZPO. Argument ist, dass sowohl die Mandanten als auch der Unterzeichner noch im Weihnachtsurlaub sein werden. Der Unterzeichner teilt mit, dass er nach dem Weihnachtsurlaub einige Zeit in Süddeutschland bei seinen betagten Eltern verbringen wird und daher Videoverhandlung gemäß § 128a ZPO beantragt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-13 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.