Dieser Artikel beschäftigt sich mit der aktuellen Debatte zur (weiteren) Strafbarkeit unbefugter Bildaufnahmen, insbesondere des sogenannten „Upskirting“. Während der Deutsche Anwaltsverein (DAV) in seiner Stellungnahme keinen strafrechtlichen Regelungsbedarf sieht und diese Form von Bildaufnahmen im Ordnungswidrigkeitenrecht verankern will, hat sich der Deutsche Juristinnenbund (djb) für eine strafrechtliche Regelung ausgesprochen. Der DAV hebt besonders den Ultima-ratio-Gedanken des Strafrechts hervor, wohingegen der djb das „Upskirting“ in den größeren Kontext der digitalen Gewalt (gegen Frauen) setzt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.09.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-14 |
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