Dieser Artikel beschäftigt sich mit der aktuellen Debatte zur (weiteren) Strafbarkeit unbefugter Bildaufnahmen, insbesondere des sogenannten „Upskirting“. Während der Deutsche Anwaltsverein (DAV) in seiner Stellungnahme keinen strafrechtlichen Regelungsbedarf sieht und diese Form von Bildaufnahmen im Ordnungswidrigkeitenrecht verankern will, hat sich der Deutsche Juristinnenbund (djb) für eine strafrechtliche Regelung ausgesprochen. Der DAV hebt besonders den Ultima-ratio-Gedanken des Strafrechts hervor, wohingegen der djb das „Upskirting“ in den größeren Kontext der digitalen Gewalt (gegen Frauen) setzt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.09.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-14 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.