Der Satz stammt aus der Geschichte des Müllers von Sanssouci, die erstmals in dem kurz nach dem Tode Friedrichs des Großen anonym erschienenen französischen Werk „Vie de Frédéric II, roi de Prusse“ erwähnt wurde: Der König fühlte sich von dem Geklapper einer nahen Windmühle gestört und bot dem Müller an, sie zu kaufen. Als der sich weigerte, drohte der König: „Weiß er denn nicht, dass ich Ihm kraft meiner königlichen Macht die Mühle wegnehmen kann, ohne auch nur einen Groschen dafür zu zahlen?“ Darauf der Müller: „Gewiss, das könnten Euer Majestät wohl tun, wenn es nicht das Kammergericht in Berlin gäbe.“ Die Geschichte ist eine der zahlreichen, teils schon zu Friedrichs Lebzeiten vorwiegend von Frankreich ausgehenden Legenden. Zu ihr mag beigetragen haben, dass der König bereits 1752 in sein politisches Testament geschrieben hatte: „Ich habe mich entschlossen, niemals den Ablauf der Prozesse zu stören; in den Gerichtshöfen müssen die Gesetze sprechen und der Souverän hat zu schweigen.“
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.07.39 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-24 |
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