Mit Urteil vom 10.12.2025 hat das Hanseatische Oberlandesgericht im Rahmen eines der ersten europäischen Verfahren zur rechtlichen Bewertung von künstlicher Intelligenz eine der derzeit meistdiskutierten urheberrechtlichen Streitfragen entschieden. Der 5. Zivilsenat bejahte die Zulässigkeit der Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke für KI-Trainingsdatensätze unter Verweis auf die Schrankenregelungen der §§ 44b, 60d UrhG. Die Berufung wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Materie zugelassen. Vermutlich wird auch noch der EuGH involviert.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2026.04.20 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-17 |
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