Entgegen der Rechtslage an allen anderen Bundesgerichten, vor denen jeder Rechtsanwalt seine ihm vertrauenden Mandanten vertreten darf, dürfen vor dem Bundesgerichtshof für Zivilsachen derzeit lediglich 43 (sic!) Rechtsanwälte auftreten. Die Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof begründet dies mit „der qualifizierten Bearbeitung zivilrechtlicher Revisionen im Interesse der Parteien“. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die übrigen rund 160 000 Rechtsanwälte nicht in der Lage seien, eine qualifizierte Bearbeitung zivilrechtlicher Revisionen zu leisten.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
| Veröffentlicht: | 2017-05-18 |
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