Auf manche Entscheidungen könnten viele Anwälte auch gut verzichten. Diese hier gehört vermutlich dazu. Der BGH beendet – jedenfalls aus seiner Sicht – eine seit Jahren geführte Diskussion über die Zulässigkeit der virtuellen Kanzlei, also der vollständig ortsungebundenen anwaltlichen Berufsausübung. Das führte zu sehr heftiger Kritik insbesondere bei LinkedIn. Weite Teile der Anwaltschaft scheinen sich passabel in einem berufsrechtlichen Limbo eingerichtet zu haben, zwischen Gesetzesvorgabe und mehr oder weniger geduldeter Lebenswirklichkeit zwischen Wohnzimmerkanzlei, elektronischer und postalischer Erreichbarkeit und Verzicht auf „richtige“ Kanzleiräume. Gerade Syndikusrechtsanwälte, die auch als niedergelassene Anwälte zugelassen sind, brauchen oft besondere Lösungen, denn die Kammern dulden beim Arbeitgeber des Syndikusrechtsanwalts keine Kanzlei als niedergelassener Anwalt.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2026.05.23 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-04-15 |
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