| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-15 |
Kanzleien beraten alltäglich zu Risiken und agieren regelmäßig in komplexen Kontexten. Anwälte können sich bei Schwierigkeiten weitestgehend selbst helfen, ist die weit verbreitete Meinung und das ist durchaus richtig, zumindest bei Gesetzestexten. Aber wie sieht es im Gerichtssaal der Öffentlichkeit aus?
Die Verordnung (EU) 2024/1689 über Künstliche Intelligenz – kurz KI-VO – ist das weltweit erste umfassende Regelwerk zum Umgang mit KI-Systemen. Aufgrund ihrer Unübersichtlichkeit stellt sie Unternehmen branchenübergreifend vor ein neuartiges, noch weitgehend unbekanntes Regelungsgefüge. Inhaltlich vereinen die Regelungen Aspekte des Produktsicherheits- und Digitalrechts.
Der Durchbruch großer Sprachmodelle hat die künstliche Intelligenz (KI) in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens getragen, wobei die Justiz, also besonders die Berliner Gerichte keine Ausnahme bilden. Rechtsprechung, so legt es der Name bereits nahe, beruht auf der Anwendung von (logischen) Regeln und deren Ausdruck in Sprache.
Wir leben in einer turbulenten Zeit. Ein Blick zurück, die Verbindung zwischen eigenen beruflichen Meilensteilen während mehr als vierzig Jahren und (zufällig gewählten) Ereignissen in der Welt relativiert und unterstützt die Einordnung.
Am 1. April 2026 lud der Arbeitskreis Mediation im Berliner Anwaltsverein ins DAV-Haus in der Littenstraße 11 ein. Anlass der Veranstaltung: Der Commercial Court am Kammergericht feierte sein einjähriges Bestehen.
Der DAV ist ein großartiger Verein, rechtspolitisch ein wichtiger Player in Berlin und in Brüssel. Man schätzt die Stellungnahmen der vielen Fachausschüsse. Dort und in den Arbeitsgemeinschaften engagieren sich viele Kolleginnen und Kollegen tatkräftig im Ehrenamt.
Ein Mensch ruft eine medizinische Notfall-Hotline an. Die Symptome sind unklar: leichte Sprachstörung, Schwindel, vielleicht Taubheit im Arm. Der Disponent muss in wenigen Minuten entscheiden: Handelt es sich um einen Schlaganfall – oder um etwas Harmloseres? Diese Situation zeigt ein zentrales Problem moderner Medizin: Entscheidungen müssen oft unter enormem Zeitdruck und mit begrenzten Informationen getroffen werden.
Außenwirtschaftsrecht und Geopolitik haben in den Vorstandsetagen nicht nur Einzug gehalten, sondern dort auch einen festen Platz eingenommen. Wie bewegt man sich noch in einer Welt voller Sanktionen, Embargos und geopolitischer Blöcke? Seit meinem letzten Beitrag im BAB zur Einführung in das „Sanktionsstrafrecht“ ist die Weltordnung nicht wesentlich stabiler geworden.
Ende Februar fand in Frankfurt am Main das 7. IWR-Camp statt, eine Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft für Internationales Wirtschaftsrecht. Organisiert wurde sie von Adi Seffer (Frankfurt am Main), Maximilian Krämer (München) sowie dem Autor selbst. Die IWR-Camp-Reihe widmet sich seit mehreren Jahren jeweils im Februar gezielt Soft-Skill-Themen, die für die anwaltliche Praxis im internationalen Umfeld von besonderer Bedeutung sind.
Ob auf LinkedIn, bei Fachveranstaltungen oder im Mandantengespräch: Wer als Anwältin oder Anwalt mit der eigenen Expertise sowie als Persönlichkeit in Erscheinung tritt, repräsentiert unweigerlich auch die Kanzlei – die eigene oder die, für die er oder sie tätig ist.
Seit den Entscheidungen des EuGH und nachfolgend des BAG steht fest: Zum Schutz der Gesundheit von Beschäftigten muss arbeitgeberseitig ein System zur Verfügung gestellt werden, mit dem die jeweils geleistete Arbeitszeit gemessen wird. Nach vom EuGH geforderter unionsrechtskonformer Auslegung verpflichtet § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG alle Arbeitgeber:innen, die Arbeitszeiten aller ihrer Beschäftigten (inkl. Überstunden) zu erfassen und nachvollziehbar aufzuzeichnen.
Der Generationenwechsel in Anwaltskanzleien ist selten ein rein organisatorischer Prozess. Viel häufiger ist er ein emotionaler Einschnitt – für die Partner, für das Team und nicht zuletzt für die Mandanten. Besonders dann, wenn der Kanzleiname zugleich der Name eines oder mehrerer Partner ist, steht mit der Nachfolge oft mehr auf dem Spiel als nur eine formale Veränderung.
Lektüre für die (Wieder)Begeisterung unserer Tätigkeit.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

