| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2026.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-04-15 |
Das Urteil des BGH vom 28.1.2026 VIII ZR 228/23 gibt Anlass, einen Blick auf die rechtlichen Hintergrnde und den vom Justizministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Strkung des Mietschutzes bei mblierten Wohnungen (...) und Kurzzeitmietvertrgen werfen.
Die Wohnraumknappheit in den deutschen Ballungszentren gerade auch in Berlin hat in den vergangenen Jahren weitreichende Reformen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht ausgelst.
Im klassischen Instanzenzug gefhrte Streitigkeiten aus dem Bau- und Architektenrecht ziehen sich im Regelfall ber viele Jahre hin. Dies auch deshalb, da die Baukammern beim Landgericht Berlin mit vielen Proberichtern besetzt sind, was zunchst eine gewisse Anlaufzeit zur Einarbeitung in die Materie erfordert.
Die beste Nachricht vorab: Der AK hat mit Frau Rechtsanwltin Katharina Gndel und Frau Rechtsanwltin Cyntia Rochelmeyer zwei neue Sprecherinnen dazugewonnen. Beides sind ausgewiesene Expertinnen und vor allem gut vernetzt. Wir werden daher auch knftig neben den Referierenden aus dem Arbeitskreis selbst auch weitere hochkartige externe ReferentInnen gewinnen knnen.
Am 17. Mrz 2026 hatte der Berliner Anwaltsverein nach lngerer Zeit wieder einmal zu einer Fortbildungsveranstaltung im Maklerrecht geladen. Dieses Rechtsgebiet spielt in der Immobilienhauptstadt Berlin eine groe Rolle. Von dem Verkauf oder der Vermietung einer Wohnung bis zur bertragung groer Immobilienportfolios reicht das Spektrum.
Am 22. Januar 2026 hatten wir vom Arbeitskreis Verwaltungsrecht des Berliner Anwaltsvereins eine sehr informative Fortbildungsveranstaltung zu dem seit Oktober 2025 in Kraft getretenen sogenannten Bauturbo von Dr. Gerhard Michael von der Kanzlei Ghmann. Neu eingefhrt wurde der 246e BauGB, die 31 und 34 BauGB wurden ergnzt.
Der Vorsitzende Richter am Kammergericht Bjrn Retzlaff hat wieder einmal im Rahmen der Veranstaltungsreihe Richter- und Anwaltschaft im Dialog im Mrz 2026 einen berblick ber die aktuelle Rechtsprechung des Kammergerichts zum privaten Baurecht gegeben richtiger: vor allem zur Rechtsprechung seines 21. Zivilsenates.
Am 4. Mrz dieses Jahres fand die sehr lebendige Kammerversammlung der RAK Berlin statt. Sie war dieses Mal mit 376 Teilnehmern (Mitteilung RAK Berlin) berdurchschnittlich gut besucht. In der Erffnungsrede der Prsidentin Dr. Vera Hofmann wrdigte diese unter den 2025 verstorbenen Kolleginnen und Kollegen den am 15. November 2025 berraschend verstorbenen Bernd Husler besonders.
Erstmalig wurde die Mitgliederversammlung des Berliner Anwaltsvereins vom neuen Vorsitzenden Dr. Dietmar Kurze geleitet. Dieser erluterte zunchst den Wechsel im Vorstand der langjhrige Vorsitzende Uwe Freyschmidt war zum Jahreswechsel 2025/2026 von seinem Amt zurckgetreten und als kooptiertes Vorstandsmitglied in den Vorstand gewhlt worden.
Eine starke Kombination
Die Diskussion um die (verfassungs-)rechtliche Strkung des Berliner Verfassungsgerichtshofes VerfGH hat gerade erst begonnen, schrieb ich in einem Beitrag im Berliner Anwaltsblatt. Darin habe ich auch auf die erheblichen mit der bisherigen Nichtregelung verbundenen Gefahren hingewiesen.
Am 26. September 2025 hie es wieder: Aufschlag, Satz und jede Menge juristische Schlagkraft auf dem Tenniscourt mit viel Spa und Bewegung. 24 tennisbegeisterte Juristinnen und Juristen aus Anwaltschaft, Justiz, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik folgten meiner Einladung nach Berlin-Weiensee.
Der Schritt in die Selbstndigkeit kann berfordern. Pltzlich muss man sich um nahezu alles selbst kmmern: von der eigenen Website ber Steuern und Buchhaltung bis hin zur Frage, woher eigentlich die Mandate kommen sollen. Den berblick zu behalten, verlangt viel Ruhe und einen klaren Kopf. Dieser Beitrag soll, ohne Anspruch auf Vollstndigkeit, einen kurzen berblick darber geben, was Sie vor dem Start im Blick haben sollten.
Anwltinnen und Anwlte beraten tglich: im Erstgesprch, im laufenden Mandat, in Verhandlungen mit der Gegenseite oder im Austausch mit Unternehmen und Behrden. Dabei entscheidet sich der Erfolg anwaltlicher Arbeit lngst nicht allein an der rechtlichen Argumentation. Ob Mandant:innen bzw. deren Ansprechpartner:innen tatschlich Vertrauen fassen, Empfehlungen nachvollziehen und vereinbarte Schritte tatschlich umsetzen, zeigt sich vor allem im Gesprch.
Der DAV begrt den Abbau von kommunikativen Barrieren in gerichtlichen und behrdlichen Verfahren. Aus der UN-Behindertenrechtskonvention resultiert die Pflicht, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu frdern, zu schtzen und zu gewhrleisten.
Formal bin ich nach dem Rcktritt des Kollegen Freyschmidt als bisheriger stellvertretender Vorsitzender nachgerckt und wurde vom Vorstand besttigt. Das verlief brigens alles einvernehmlich und harmonisch. Dem Kollegen Freyschmidt sei auch an dieser Stelle dafr und fr seine Arbeit in den letzten Jahren gedankt.
Auf manche Entscheidungen knnten viele Anwlte auch gut verzichten. Diese hier gehrt vermutlich dazu. Der BGH beendet jedenfalls aus seiner Sicht eine seit Jahren gefhrte Diskussion ber die Zulssigkeit der virtuellen Kanzlei, also der vollstndig ortsungebundenen anwaltlichen Berufsausbung.
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